„Das deutsche Baugesetzbuch (amtliche Abkürzung BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Das Baugesetzbuch ist in die vier Teile Allgemeines Städtebaurecht, Besonderes Städtebaurecht, Sonstige Vorschriften und Überleitungs- und Schlussvorschriften gegliedert.

Das im Jahre 1960 verabschiedete Bundesbaugesetz setzt den Endpunkt einer recht langen und über mehrere politische Epochen hinweglaufenden Gesetzesgenese. Die Aufteilung der Funktionen zwischen Bund und Ländern und die sich daraus ergebende Gesetzgebungskompetenz führten dazu, dass der schon 1950 vorgelegte und dabei weitgehend auf den Vorfassungen basierende Entwurf zu einem Baugesetz für die Bundesrepublik Deutschland von der Bauleitplanung (Erster Teil) über die Erschließung (Sechster Teil) bis zur Bebauung (Siebter Teil) und zum baulichen Nachbarrecht (Achter Teil) sich gesetzestechnisch nicht umsetzen ließ. Durch das Weinheimer Gutachten ergab sich die Aufteilung in ein Bundesbaugesetz (mit der städtebaulichen Planung unter dem Stichwort Bodenrecht) und die Landesbauordnungen.“

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Baugesetzbuch

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