Den Traum vom Eigenheim dank Bausparvertrag verwirklichen
Mit einem Bausparvertrag niedrige Zinsen und Förderungen sichern
Aktuell kann ein Bausparvertrag dank Niedrigzinsen sehr sinnvoll sein. Wer erst in einigen Jahren bauen oder kaufen möchte, kann sich so die niedrigen Darlehenszinsen zum jetzigen Zeitpunkt sichern. Zudem gibt es staatliche Förderungen für Bausparverträge. Zu diesen zählen die Arbeitnehmerzulage, die Wohnbauprämie oder Zulagen bei (Wohn-)Riester.
Wann lohnt sich ein Bausparvertrag?
Besonders wichtig ist auch, dass der Bausparvertrag zur eigenen Lebensplanung passt. Er sollte nie alleine aufgrund der Förderungen abgeschlossen werden. Bausparen lohnt sich unter zwei Voraussetzungen:
- Der Vertrag kommt später tatsächlich zur Immobilienfinanzierung zum Einsatz. Wer das Darlehen nicht in Anspruch nimmt, schließt lediglich einen schlecht verzinsten Sparvertrag ab.
- Ein Bausparvertrag ist nur günstiger als ein Bankkredit, wenn die Zinsen in Zukunft steigen. Aufgrund der niedrigen Verzinsung in der Sparphase müssten die Zinsen um ungefähr 2 Prozentpunkte steigen.
Was sollte bei einem Bausparvertrag beachtet werden?
Bei der Wahl eines Bausparvertrages sollte nicht nur auf die Höhe der Darlehenszinsen geachtet werden. Auch der Guthabenzinssatz, der Tilgungsbetrag und das Mindestguthaben spielen eine wichtige Rolle. Erst nachdem die Bausparsumme und Sparraten auf den gewünschten Zuteilungstermin abgestimmt wurden, ist ersichtlich, ob der Tarif passend ist. Gegebenenfalls können auch die Abschlussgebühren bereits einkalkuliert werden. Sie betragen zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Oft stellt sich dann heraus, dass die Habenzinsen bis zur Zuteilung nicht ausreichen, um die Abschlussgebühr zu decken. Zusätzlich können weitere Kontoführungsgebühren anfallen.
Ein Bauspardarlehen ist zweckgebunden
Grundsätzlich gilt folgende Regel: Ein Bauspardarlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Dies beinhaltet den Bau oder Kauf einer Immobilie, sowie Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau. Einzige Ausnahme ist die Wohnungsbauprämie.
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