Räumpflicht :Schneeräumen schneeschaufeln schneefrei eisfrei Parkplatz

Müssen Hausbesitzer auch Parkplätze vom Schnee räumen?

Räumpflicht für Gebäudeeigentümer & Mieter

(dpa). Der Zugang zum Haus und der Gehweg müssen zur Sicherheit der Passanten vom Schnee befreit werden. Das weiß jeder Gebäudeeigentümer und Mieter. Doch wie sieht es mit den Parkplätzen auf dem Grundstück aus? Ein Gerichtsurteil hat nun bestätigt, dass auch die Parkplätze der Räumpflicht unterliegen. 

Die Räumpflicht gilt für Gehweg, Zufahrt und Parkplätze

Im Winter haben Eigentümer besondere Pflichten. Sie sind dafür verantwortlich, dass an ihr Grundstück angrenzende Gehwege frei von Schnee sind. Diese Räumpflicht zählt nun auch für Parkplätze, die auf dem Grundstück liegen. Jedoch sind die Regelungen hier weniger streng. So muss beispielsweise nicht der gesamte Parkplatz von Schnee und Eis befreit werden. 




Wenn es schneit, haben Eigentümer besondere Pflichten: Sie müssen dann nicht nur Gehwege freischaufeln, die an ihr Grundstück angrenzen, sondern sich auch um Parkplätze kümmern, die zu dem Grundstück gehören.Die Anforderungen an diese *Räumpflicht sind jedoch weniger streng. So müssen Eigentümer nicht den kompletten Parkplatz von Schnee und Eis befreien. In einigen Fällen entfällt die Haftung des Grundstückseigentümers sogar komplett. Das zeigt das folgende Beispiel: Nachdem eine Postbotin mit ihrem Fahrrad auf einem glatten Parkplatz stürzte, forderte sie Schmerzensgeld von den Eigentümern. Ihre Forderung blieb ohne Erfolg, da sie ihren Unfall – indem sich nicht von ihrem Fahrrad abstieg – selbst verschuldet hatte.

Abgemilderte Räumpflicht für Parkplätze

 

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