Der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme war noch nie so attraktiv
Eine moderne Wärmepumpe im Altbau? Das funktioniert, denn klimafreundliche Heizsysteme sind heute effizient und in der Lage, die alten Gas- oder Ölheizungen zu ersetzen. Der Umstieg rechnet sich seit Januar 2020 besonders, denn er wird vom Staat mit einem Investitionszuschuss von bis zu 45 Prozent unterstützt. Der maximale Zuschuss kann somit 22.500 Euro brutto betragen. Förderungsfähig sind auch Hybridheizungen und Wärmepumpen, die nur die Bereitstellung der Raumheizung übernehmen – selbst wenn die Warmwasserbereitung nicht über erneuerbare Energien erfolgt.
Details zu Umstieg und Förderung
Das Wichtigste: Anstatt einer starren maximalen Summe wie bisher beträgt der Zuschuss für die Errichtung einer Wärmepumpe und den dazugehörigen notwendigen Umfeldmaßnahmen sowohl im Bestand als auch im Neubau 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Austauschprämie erhöht sich beim Ersatz einer Ölheizung auf 45 Prozent. Die maximale förderfähige Investitionssumme pro Wohngebäude beträgt 50.000 Euro. Ein Beispiel: Wenn Sie für die Entsorgung einer alten Ölheizung plus Einbau einer Wärmepumpe mit Pufferspeicher, Trinkwasserspeicher, mit Fußbodenheizung sowie neuen Thermostaten insgesamt 35.000 Euro investieren, bekommen sie davon 45 Prozent erstattet – das wären in diesem Fall 12.250 Euro.
Diese Wärmepumpen werden gefördert:
Förderungsfähig sind alle elektrisch- und gasbetriebenen Wärmepumpen. Ausgeschlossen sind Luft/Luft-Wärmepumpen, selbst gebaute Anlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen.
Das bleibt gleich:
Über die KfW und das Marktanreizprogramm des BAFA werden effiziente Heizungssysteme bereits seit Jahren gefördert. Die technischen Anforderungen an eine moderne Wärmepumpe in Wohngebäuden haben sich im Rahmen der aktuellen Anpassungen nicht geändert: In Bestandsgebäuden werden Sole/Wasser-Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,8 und darüber gefördert. Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen eine Effizienz von mindestens 3,5 erreichen. Bei Gas-Wärmepumpen muss die Jahresheizzahl (JHZ) 1,25 betragen. Im Neubau muss die JAZ bei allen elektrischen Wärmepumpen mindestens 4,5 betragen.
Darauf ist zu achten: Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden und die eingereichten Kosten dürfen die beantragte Summe nicht übersteigen. Der Staat fördert ausschließlich Investitionen, die mit der Heizungsmodernisierung zusammenhängen. Förderanträge, die bis zum 31.12.2019 eingingen, werden zu den alten Förderbedingungen weiterbearbeitet.
Foto: djd/Bundesverband Wärmepumpe/Vaillant
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