Barrierefreie Fenster Türen

Barrierefreies Bauen: Türen und Fenster

Richtlinien für barrierefreies Bauen

In Deutschland leben über 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Daher muss sowohl im Neubau als auch bei genehmigungspflichtigen Sanierungen die baurechtliche eingeführte DIN 18040-2 eingehalten werden. Sie regelt barrierefreies Bauen und enthält konkrete Regelungen für Türen. Für Fenster hingegen gibt es nur oberflächliche Vorgaben und wenige Hinweise zur praktischen Umsetzung. Diese Lücke schließt die ift-Fachinformation BA-02/1 mit ihren Empfehlungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau mit Fenstern und Türen. 

Barrierefreies Bauen ist gesetzlich geregelt

Der Abbau von Barrieren ist gesetzlich geregelt. Er wird im Grundgesetz der BRD, im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, in der EU-Bauproduktverordnung, in den Bauordnungen (MBO/LBO) und in der DIN 18040-2 behandelt. Trotz all dieser Regelungen müssen Planer und Fensterbauer in der Praxis oft Kompromisse entwickeln, um teils gegenläufige Faktoren unter einen Hut zu bekommen. Zielkonflikte entstehen mitunter bei den geforderten geringen Bedienkräften und Leistungseigenschaften (Schallschutz, Einbruchhemmung). Gleiches gilt in ähnlicher Weise auch für die Schwellenhöhe von Türen und Fenstertüren. 



Die DIN 18040-2 gibt konkrete Empfehlungen

Die Richtlinie DIN 18040-2 enthält konkrete Empfehlungen für die Ausführung einzelner Bauelemente mit Blick auf die tatsächliche Nutzergruppe. Beispielsweise befasst sie sich mit der Ausführung der Griffe, Abmessungen, Öffnungsarten oder auch mit der optischen Gestaltung für Sehbehinderte. Je nachdem welche Nutzergruppe – ob Rollstuhlfahrer, Blinde oder Demenzkranke – ist eine andere Ausstattung der Bauelemente sinnvoll. 

Die Passierbarkeit der Türschwellen

Ein Schwerpunkt der DIN 18040-2 liegt auf er Passierbarkeit und der Ausführung von Türschwellen. Sie stellen nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern beispielsweise auch für Menschen, die einen Rollator nutzen, eine Herausforderung dar. Schon geringe Schwellenhöhen können zu einer Stolperfalle werden oder unüberwindbar sein. Zusätzlich muss auch auf die Schwellengeometrie geachtet werden. Sie hat großen Einfluss auf die „Überrollbarkeit“ einer Schwelle. 

Quelle: Quelle: ift Rosenheim, Fachinformation BA-02/1

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