Bauschäden und Insolvenz des Bauunternehmers

Worst-Case-Szenarien beim Bau

Bauschäden und Insolvenz des Bauunternehmers

Beim Bau eines Eigenheims gibt es grundlegend zwei Szenarien die als Worst Case zu bezeichnen wären. So erfordern *Bauschäden oft teure Nachbesserungen und der Bauherr sollte sich auch vor der Eventualität wappnen, dass der Baupartner während der Bauphase insolvent wird. Es ist besser es gar nicht erst darauf ankommen zu lassen und im Bauvertrag eine Fertigstellungsbürgschaft oder -Versicherung zu vereinbaren. Diese garantiert die Fertigstellung des Bauprojekts, auch bei Ausfall des Baupartners. 



Folgen von Bauschäden

Am besten wird bereits vor der Umsetzung des Bauvorhabens ein unabhängiger Bausachverständiger eingeschaltet. Somit können Sie bei Streitigkeiten nach der Bauabnahme, aufgrund von Bauschäden Fakten auf den Tisch legen. In Form eines Bauschadensgutachtens sollten einige Fragen geklärt werden. Zunächst einmal kommt die Schuldfrage auf und außerdem sollte geklärt werden, wie hoch die Schäden sind und ob Folgeschäden entstehen können. Und das wichtigste ist natürlich die Frage wer für die Beseitigung des Mangels zuständig ist. Ein Sachverständiger besichtigt den Schaden und klärt das Ausmaß und die Folgen mit dem Hauseigentümer. Falls vorhanden wird er auch Sofortmaßnahmen nennen die weitere Schäden verhindern können. Durch das Einschalten eines Bausachverständigten hat der Bauherr eine fundierte Verhandlungsbasis mit dem Bauunternehmen, welches für den entstandenen Schaden verantwortlich ist.




Das engagierte Bauunternehmen wird insolvent

Wenn während der Bauphase der Baupartner finanzielle Probleme bekommt, oder sogar pleite geht, hat dies immer auch gravierende Auswirkungen auf den Bauherren. Zum Beispiel können unfertige Bauten oder ohne Gegenleistung bezahlte Raten immense Kosten verursachen. Auch die Fertigstellung durch einen Nachunternehmer führt zu hohen Kosten, welche nicht einkalkuliert sind. Auch der Gesetzgeber bietet in diesem Fall keinen ausreichenden Schutz für die Bauherren. Deshalb sollte man sich als Bauherr bereits im Vorfeld selbst bestmöglich absichern. Bei der Suche nach dem richtigen Bauunternehmen sollte auf das Einholen einer Bonitätsauskunft Wert gelegt werden. Zudem gilt es darauf zu achten, dass der Bauunternehmer keine Vorleistungen des Auftragsgebers vorsieht. Wenn noch nicht erbrachte Leitungen zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits bezahlt, so sieht es schlecht für den Bauherren aus, da man diese Gelder vom Insolvenzverwalter wohl kaum wieder zurückbekommen wird. 

 

Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock

Unsere Partner

foerderungsportal.de

foerderung-mittelstand.de

foerderung-kommunen.de

landwirtschaft-foerderung.de

Anzeige