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Bauzeitzinsen und Baukredit

Bauzeitzinsen bei der Hausfinanzierung

Wer ein Haus baut kann einen Baukredit aufnehmen, der nicht vollständig sondern Schritt für Schritt – nach Bedarf und Baufortschritt – ausbezahlt wird. Dabei fallen Bauzeitzinsen an. Bauzeitzinsen sind per Definition Zinsen, die während des Hausbaus anfallen. Sie setzen sich aus den Sollzinsen für bereits ausbezahlte Teilbeträge und den Bereitstellungszinsen, die auf den noch nicht ausbezahlten Betrag anfallen, zusammen. 

Wann entstehen Bauzeitzinsen?

Der Bauherr nimmt bei der Bank einen Baukredit auf, der abhängig vom jeweiligen Baufortschritt ausbezahlt wird. Die jeweiligen Auszahlungsbeträge sind in der Makler-Bauträger-Verordnung (MBV) festgelegt. Es existieren grob folgende Etappen: Nach Start der Erdarbeiten erfolgt die erste Auszahlung. Weitere folgen nach der Fertigstellung des Rohbaus, des Innenrohbaus, der vollständigen Fertigstellung der Immobilie sowie nach Abnahme des Bauprojekts. Bei der Auszahlung der einzelnen Teilbeträge darf nicht vom Plan der MBV abgewichen werden, wenn dadurch ein Nachteil für den Kreditnehmer entsteht. Diese Kreditform ist nur bei einem Hausbau möglich. 

Wie hoch sind Bauzeitzinsen?

Die Höhe der Bauzeitzinsen hängt von den getroffenen Kreditvereinbarungen ab. Bauzeitzinsen sind für gewöhnlich höher als Zinsen typischer Immobilienkredite. Grund dafür ist, dass die Bank das Geld länger bereit halten muss und nicht anderweitig verwenden kann. Die Bank trägt ein höheres Risiko, was mit einem Zinsaufschlag für den Bauherren einhergeht. Der Kreditnehmer hat die Wahl, die Bauzeitzinsen monatlich zu bezahlen oder in den gesamten Finanzierungsbedarf aufzunehmen. Bei einer monatlichen Bezahlung kommt es meist zu einer Doppelbelastung, da neben den Zinsen ohnehin Wohnkosten – wie Miete – anfallen. 

Was sind Bereitstellungszinsen?

Für den Kreditbetrag, den der Bauherr bereits in Anspruch genommen hat, muss er die herkömmlichen Sollzinsen bezahlen. Darüber hinaus werden noch Bereitstellungszinsen fällig. Sie fallen auf den noch nicht ausbezahlten Restbetrag an und betragen in etwa 0,25 Prozent. Für Beträge, die bereits ausgezahlt wurden, werden keine Bereitstellungszinsen mehr fällig. Kreditnehmer und Bank vereinbaren in der Regel einen bereitstellungszinsfreien Zeitraum, der maximal zwölf Monate betragen darf.

*Ein nützlicher Ratgeber für alle Bauherren

Bauzeitzinsen reduzieren

Da mit einem Darlehen immer Zinsen verbunden sind, fallen Bauzeitzinsen immer an. Die Bereitstellungszinsen können jedoch reduziert werden. Hierzu sollte man die bereitstellungszinsfreie Zeitspanne möglichst groß wählen. Zusätzlich sollten Bauherren sich nicht scheuen bei der Höhe der Bau- und Bereitstellungszinsen zu verhandeln. Auch ein Finanzberater kann eine große Hilfe sein. 

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