Beratungspflicht fossile Brennstoffe 2024

Neues Heizungsgesetz: Beratungspflicht bei fossilen Brennstoffen

Mit Beginn des Jahres 2024 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen, oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist eine Beratung durch einen Fachexperten gesetzlich vorgeschrieben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Hausbesitzer umfassend über die langfristigen Konsequenzen ihrer Heizungswahl aufzuklären.

 

Die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung

Ein zentraler Bestandteil der Beratung ist die Aufklärung über die kommunale Wärmeplanung. Hausbesitzer sollen verstehen, welche Auswirkungen lokale Energiekonzepte auf ihre Heizungssystemwahl haben können, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.

 

CO₂-Preise und die Wirtschaftlichkeit von Heizungssystemen

Angesichts steigender CO₂-Preise werden die langfristigen Kosten von Heizsystemen, die fossile Brennstoffe nutzen, zunehmend in den Fokus gerückt. Die Beratung soll vor potenziell unwirtschaftlichen Investitionen schützen und Alternativen aufzeigen.


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Besondere Relevanz für Gasheizungen

Die Wahl einer Gasheizung, oftmals bevorzugt wegen vergleichsweise niedriger Anschaffungskosten, wird durch die Beratungspflicht besonders hervorgehoben. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit und zukünftige Kostenentwicklung zu thematisieren.

 

Qualifizierte Berater

Die Beratungspflicht sieht vor, dass bestimmte Fachkräfte – darunter Schornsteinfeger, Installateure, Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, sowie zertifizierte Energieberater – zur Durchführung der Beratung und zur Unterzeichnung des erforderlichen Formulars befugt sind.

 

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