Eine erweiterte Naturgefahrenversicherung deckt auch Hochwasserschäden ab

Hochwasserschäden: Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt

Wer zahlt für Hochwasserschäden?

Nach dem Winter kommt oft mit der Schneeschmelze auch die Flut. Keller laufen voll und teure Renovierungsarbeiten stehen an. Doch wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Irrtümlicherweise gehen viele davon aus, dass Hochwasserschäden durch die Wohngebäude- oder Hausratsversicherung abgedeckt sind. Leider ist dem nicht so. Lediglich eine separat abgeschlossene erweiterte Naturgefahrenversicherung hilft. Sie enthält Schäden an der Immobilie oder dem Mobiliar, die durch Naturgewalten – beispielsweise Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdrutsch – entstanden sind.


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Der Unterschied zwischen Hoch- und Schmelzwasser

Leider greift auch die erweitere Natrugefahrversicherung nicht immer. Gelangt von massiv eingeschneiten Gebäuden Schmelzwasser ins Haus, weil die noch vorhandenen Schneemassen den Weg in den Kanal oder anderweitigen Ablauf versperren, zahlt auch die Naturgefahrenversicherung nicht. Grund dafür ist die Pflicht der Gebäudeeigentümer die Ablaufwege freizuhalten und gegebenenfalls von Schnee und Eis zu befreien. Andernfalls muss er selbst für die entstandenen Schäden aufkommen.

Wie sichere ich mich richtig ab?

Der jährliche Schaden durch Überschwemmungen nach Starkregen oder Hochwasser liegt bei 300 Millionen Euro. Von den betroffenen Gebäuden haben lediglich 41% der Haushalte eine Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz abgeschlossen. Von den restlichen Eigentümern fordert die staatliche Regierung mehr Eigeninitiative. Deshalb entfällt ab 1. Juli 2019 die Soforthilfe, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären. Die Haushalte können sich daher in Zukunft nicht mehr auf staatliche Hilfe verlassen und sollten ihr Haus vor Folgeschäden nach Überschwemmungen absichern.

Quelle: NÜRNBERGER Versicherung

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