Sanierungspflicht

EU plant Sanierungspflicht

Die EU plant, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um dies zu erreichen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Eine wichtige Maßnahme ist die Sanierung von Wohngebäuden, da diese einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch haben. Ein EU-Richtlinienentwurf sieht daher vor, dass bis 2033 alle Wohngebäude in Deutschland den Energiestandard D erreichen müssen. Doch wer soll die Sanierung bezahlen und was passiert, wenn man sich nicht an die Vorgaben hält?

Sanierungspflicht zur Reduzierung des Energieverbrauchs

Die Sanierung von Wohngebäuden ist eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Nach Angaben der EU-Kommission verbrauchen Gebäude etwa 40% der gesamten Energie in Europa. Ein erheblicher Anteil dieser Energie wird für die Beheizung und Kühlung von Wohnräumen aufgewendet. Eine Sanierung der Gebäudehülle und der Heizungsanlage kann den Energieverbrauch erheblich reduzieren.

Um die Sanierung anzuschieben, soll in Deutschland bis 2033 ein Mindeststandard für den Energieverbrauch von Wohngebäuden gelten. Der Energiestandard D soll erreicht werden, was eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs bedeuten würde. Allerdings stellt sich die Frage, wer die Sanierung bezahlen soll.

 




 

 

Finanzierung der Sanierung

Eine Sanierung von Wohngebäuden kann teuer werden. Es müssen oft die Fassade gedämmt, die Fenster erneuert und die Heizungsanlage ausgetauscht werden. Die Kosten können schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Viele Eigentümer können sich eine solche Sanierung nicht leisten.

Die EU sieht jedoch eine Finanzierung der Sanierung vor. Auf einer Fragen-und-Antworten-Website der EU heißt es, dass sich energetische Renovierungen im Laufe der Zeit von selbst auszahlen. Die Energierechnungen fallen niedriger aus und die Einsparungen können die Investitionen für die Sanierung um ein Vielfaches übersteigen. Die EU stellt zudem bis zu 150 Milliarden Euro für die Renovierung von Gebäuden bereit.

Wie die Gelder verteilt werden und wie Eigentümer daran kommen, ist allerdings noch unklar. Es müssen noch konkrete Pläne für die Umsetzung der Sanierungspflicht erarbeitet werden. Eigentümer sollten jedoch die Möglichkeit haben, die Sanierungskosten über zinsgünstige Kredite oder Förderprogramme zu finanzieren.

 




 

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Sanierungspflicht

Was passiert, wenn Eigentümer sich nicht an die Sanierungspflicht halten? Die EU-Kommission gibt den Mitgliedstaaten hierbei Flexibilität. Jedes Land kann selbst entscheiden, welche Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Sanierungspflicht ergriffen werden sollen.

Es ist jedoch zu erwarten, dass es Sanktionen geben wird, wenn Eigentümer sich nicht an die Vorgaben halten.

 

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