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Die Grunderwerbsteuer im Überblick

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Eine Grunderwerbsteuer fällt einmalig immer dann an, wenn ein Grundstück auf einen anderen Eigentümer übergeht. Dies ist logischerweise bei einem Grundstückskauf der Fall,  doch auch Haus- und Wohnungskäufe sind von der Grunderwerbsteuer betroffen. Es ist nicht zwingend ein Kaufvertrag nötig, die Steuer kann auch bei Grundstücksteilungen, Grundstückstauschverträgen, Überlassungen oder Zwangsversteigerungsverfahren fällig werden.

Die Fälligkeit

Den Grunderwerbssteuerbescheid erhalten die Käufer unmittelbar nachdem der Kaufpreis notariell beglaubigt wurde. Sie sind verpflichtet  den Steuerbetrag innerhalb von vier Wochen an das Finanzamt zu zahlen. Es ist wichtig sich darüber im Klaren zu sein, dass die Grunderwerbsteuer aus eigenen finanziellen Mittel gezahlt werden muss und nicht über eine Bank finanziert werden darf. Die dadurch entstehende finanzielle Belastung ist nicht zu unterschätzen, da Steuerbeträge z.T. über 10.000 Euro die Regel sind.

Die Berechung

Zur Berechnung der Grunderwerbsteuer sind zwei Faktoren nötig: Der Steuersatz für Grunderwerb und der notariell beglaubigte Kaufpreis im Kaufvertrag. Der Grunderwerbsteuersatz wird von jedem Bundesland eigenständig festgelegt, weshalb man deutschlandweit unterschiedlichste Steuersätze vorfindet. Am niedrigsten besteuern Bayern und Sachen mit 3,5 Prozent. Fast doppelt so hohe Steuersätze verlangen Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen und das Saarland mit 6,5 Prozent.

Der Steuererlass

Das Grunderwerbsteuergesetz regelt wann Immobilienkäufer von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Demnach sind Erbschaften, Schenkungen, Grundstücks- und Immobilienkäufe unter Verwandten ersten Grades oder zwischen Ehepartnern befreit. Zudem muss keine Steuer gezahlt werden, wenn der Preis für das Grundstück 2.500 Euro nicht überschreitet. Doch hier ist Vorsicht geboten. Zahlreiche Käufer nehmen an, dass es dabei um eine Art Freibetrag handelt. Diese Annahme ist falsch. Wird die Grenze von 2.500 Euro überschritten, wird auch der gesamte Preis besteuert.



Grunderwerbsteuer und Grundsteuer

Oft kommt es aufgrund ihres ähnlichen Namens zu einer Verwechslung zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer. Beide sind zwar für Immobilienkäufer bzw. -eigentümer relevant, könnten jedoch unterschiedlicher nicht sein. Die Grunderwerbsteuer wird einmalig bei einem Grunderwerb fällig. Die Grundsteuer hingegen muss jährlich bei Grundbesitz gezahlt werden. Sie wird aus einem Steuermessbetrag, dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde und dem Einheitswert, der vom Finanzamt festgelegt wird, berechnet.  

 

 

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