HOAI-Honorarordnung-für-Architekten-und-Ingenieursleistungen-Planungsleistungen

HOAI – Was is das?

HOAI: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im Überblick

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – regelt die Vergütung für Architekten- und Ingenieursleistungen innerhalb Deutschlands. Gleichzeitig ist darin auch festgelegt, welche Leistungen erbracht bzw. durch den Bauherren beauftragt werden können. Durch die HOAI soll gleichzeitig auch die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung gesichert werden. Der Wettbewerb erfolgt so nicht durch Dumpingpreise, sondern auf Qualitätsebene. Sie setzt sich aus fünf Teilen zusammen: Allgemeine Vorschriften, Flächen-, Objekt-, Fachplanung sowie Übergangs- und Schlussvorschriften. 

Wann gilt die HOAI?

Grundsätzlich gilt die HOAI für jeden für jede Planungsleistung des Bauwesens innerhalb Deutschlands. Sie ist nicht von den Bezeichnungen Architekt oder Ingenieur abhängig. Jeder, der einen Architekten- oder Ingenieursleistung erbringt – ist unabhängig von seiner Ausbildung – von der Honorarordnung betroffen. Dazu zählen nicht nur Leistungen der (Innen-)Architektur, sondern beispielsweise auch der Stadtplanung oder Verkehrsanlagenplanung. Eine der wenigen Ausnahmen bilden Unternehmen, die vorrangig im Bereich Bauleistungen tätig sind. Wird im Rahmen einer umfassenden Bauleistung eine Planungsleistung durch sie erbracht, greift nicht automatisch die HOAI. 




Die Fälligkeit des Honorars

Die Zahlung der Vergütung ist in §15 HOAI geregelt. Sie wird fällig, wenn die zu erbringende Leistung abgenommen wurde und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vorliegt. Werden die Nebenkosten pauschal abgerechnet, sind auch diese in der Honorarrechnung enthalten. Außerdem sind Abschlagszahlungen möglich. Diese müssen jedoch in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Grundleistungen erfolgen. In allen Fällen gilt: Wurden andere Zahlungsbedingungen schriftlich festgelegt, sind diese als verbindlich anzusehen. 

Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI

Planungsleistungen, die erbracht werden um einen Auftrag zu erfüllen, sind in der HOAI als Leistungsbilder zu finden. Folgende Leistungsbilder sind enthalten:

  • Bebauungsplan
  • Flächennutzungsplan
  • Grünordnungsplan
  • Landschaftsplan
  • Landschaftsrahmenplan
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Pflege- und Entwicklungsplan
  • Freianlagen
  • Verkehrsanlagen
  • Ingenieurbauwerke
  • Tragwerksplanung
  • Gebäude und Innenräume

Diese Leistungsbilder bestehen wiederum aus Leistungsphasen, auf die das Gesamthonorar zu bestimmten Anteilen verteilt wird. Das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ enthält beispielsweise neun Leistungsphasen. Umgangssprachlich werden diese meist zusammenfassend als Entwurf, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauleitung bezeichnet. Andere Leistungsbilder enthalten wiederum andere Leistungsphasen.  

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