Mieter müssen Einbau von Funkrauchwarnmelder dulden
Funkrauchmelder sollen die Bewohner eines Hauses rechtzeitig vor einer Brandwentwicklung warnen. Dennoch ist nicht jeder Mieter mit dieser Sicherheitsmaßnahme einverstanden. Muss er trotzdem zustimmen?
Nach Einschätzung des Landgerichts hingegen stellt die Pflicht, den Einbau von Funkrauchwarnmeldern zu dulden, keine unzumutbare Härte für die Mieter dar. Es überwiege das Interesse der Klägerin, in allen ihren 8600 Wohnungen einheitlich Funkrauchwarnmelder zu installieren. Dadurch werde ein hoher, für die Mieter aber günstiger Schutz des Wohnraumes sowie von Leib und Leben erreicht. Das Urteil vom Juni ist rechtskräftig.
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