Gebäudeenergiegesetz

Neues Gebäudeenergiegesetz bringt wenig Klarheit für Verbraucher

Zukunftssicher bauen und modernisieren mit unabhängiger Beratung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mehr Klarheit und weniger Bürokratie bringen. Es schafft ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung in Gebäuden. Damit führt es die bisherigen Regelwerke Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und löst diese ab. Der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) begrüßt die Intention, bezeichnet die Umsetzung jedoch als unambitioniert. „Mit dem Gesetz erhalten Verbraucher weder langfristige Planungssicherheit beim Hausbau, noch werden so die europäischen Klimaschutzziele erreicht“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Auch Bestandsimmobilien würden im Gebäudeenergiegesetz nur eine Nebenrolle spielen.




Entwertung neu gebauter Immobilien ist im Gesetzentwurf angelegt

Der BSB kritisiert den festgelegten Niedrigstenergiestandard im Neubau. Dazu Becker: „Der Standard wird nicht lange Bestand haben. Ein neues Haus kann unter Umständen schon in drei Jahren veraltet sein. Denn unter Berücksichtigung der hohen Einsparziele im Gebäudebereich bis 2030 und 2050 muss man von einer erheblichen Steigerung der energetischen Anforderungen ab 2023 ausgehen.“ Für Hausbesitzer kann es zu schmerzlichen Wertverlusten führen, wenn ihre Immobilie bereits nach wenigen Jahren energetisch veraltet ist. Aus Sicht des BSB schadet diese Perspektive der notwendigen Akzeptanz für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor.




Zukunftssicher bauen mit qualifizierter, unabhängiger Beratung

Auch im Bestand sieht Becker verpasste Chancen. „Die angedachten Fördermaßnahmen genügen bei Weitem nicht, um die Modernisierungsquote zu steigern und ambitionierte Klimaschutzziele zu erreichen“, so der Experte. Neben finanzieller Förderung misst er der qualifizierten und individuellen Beratung in Energiefragen eine wichtige Bedeutung bei. Er rät bau- und modernisierungswilligen Verbrauchern, sich vor dem Start ihres Projekts einem unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel der Firma Veit Energie Consult GmbH, anzuvertrauen.

Foto/Text: djd/Bauherren-Schutzbund

Weitere interessante Artikel:

Krisenzeit ist Modernisierungszeit

Hoher Energiestandard für zukunftssicheres Bauen

Mit einem Bauträger sicher ins Wohneigentum

Unsere Partner

foerderungsportal.de

foerderung-mittelstand.de

foerderung-kommunen.de

landwirtschaft-foerderung.de

Anzeige