Notarkosten beim Grundstückskauf-Notargebühr

Notarkosten beim Grundstückskauf

Notarkosten sind Teil der Grundstücksnebenkosten

Ohne Grundstück kein Haus. Wer ein Eigenheim bauen möchte muss zunächst ein Grundstück kaufen. Leider ist es dabei mit dem Kaufpreis nicht getan. Zahlreiche Grundstücksnebenkosten fallen an. Darunter auch die Notarkosten. Denn in Deutschland kann das Eigentum an einem Grundstück nur mit notarieller Beurkundung und anschließenden Eintrag in das Grundbuch erfolgen. 

Wie hoch sind die Notarkosten?

Die Notargebühr hängt vom Kaufpreis ab. Sie beträgt ca. 1,5 Prozent des Grundstückspreises und setzt sich aus dem Honorar des Notars und den Kosten für notwendige Grundbucheintragungen zusammen. Das Honorar ist in einer Gebührenordnung geregelt und lässt daher kaum Spielraum zu. Unabhängig davon, ob ein Grundstück bebaut, unbebaut, erschlossen , teilerschlossen oder unerschlossen ist wird die Notargebühr fällig. 

Zusätzlich sollte bei der Kalkulation der Kosten die Mehrwertsteuer nicht vergessen werden. Folglich erhöhen sich die Notarkosten um 19 Prozent. Natürlich steigt die finanzielle Belastung auch abhängig von den Aufgaben, die der Notar zu erfüllen hat. 

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Welche Aufgaben erfüllt der Notar

Der Notar ist sowohl für den Verkäufer, als auch den Käufer ein neutraler Ansprechpartner. Er setzt den Kaufvertrag auf und sorgt dafür, dass die im Vertrag festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Zudem veranlasst er einen Auflassungsvermerk. Dieser verhindert, dass Andere das Grundstück kaufen können. Erst wenn der Kaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde erfolgt die Eintragung in das Grundbuch. Die Arbeit des Notars ist grundsätzlich beendet, wenn das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer übergegangen ist. 

Wird der Notar mit weiteren Aufgaben betraut, steigen die Notarkosten an. So kann er beispielsweise damit beauftragt werden Wohn- und Wegerechte in das Grundbuch einzutragen oder die Löschung bestimmter Belastungen im Grundbuch zu beantragen. 

Wie können die Notarkosten gesenkt werden?

Die Notarkosten sind grundsätzlich nicht verhandelbar, da sie in der Gebührenordnung gesetzlich festgelegt sind. Dennoch gibt es ein paar Möglichkeiten bei den Notarkosten des Grundstückskaufs zu sparen. Etwa, wenn ein unbebautes Grundstück gekauft wird. Der Kaufpreis liegt meist unterhalb dessen eines bebauten Grundstücks. Folglich ist auch die Grundlage der Gebühr geringer. Außerdem sollten Folgetermine vermieden werden. Das heißt, dass die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch und die Beurkundung des Kaufvertrags möglichst in einem Termin erledigt werden sollten. 

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