Räumpflicht für Gebäudeeigentümer & Mieter
(dpa). Der Zugang zum Haus und der Gehweg müssen zur Sicherheit der Passanten vom Schnee befreit werden. Das weiß jeder Gebäudeeigentümer und Mieter. Doch wie sieht es mit den Parkplätzen auf dem Grundstück aus? Ein Gerichtsurteil hat nun bestätigt, dass auch die Parkplätze der Räumpflicht unterliegen.
Die Räumpflicht gilt für Gehweg, Zufahrt und Parkplätze
Im Winter haben Eigentümer besondere Pflichten. Sie sind dafür verantwortlich, dass an ihr Grundstück angrenzende Gehwege frei von Schnee sind. Diese Räumpflicht zählt nun auch für Parkplätze, die auf dem Grundstück liegen. Jedoch sind die Regelungen hier weniger streng. So muss beispielsweise nicht der gesamte Parkplatz von Schnee und Eis befreit werden.
Abgemilderte Räumpflicht für Parkplätze
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