Risikolebensversicherung

Wenn das Baudarlehen kleiner wird

Risikolebensversicherungen gibt es auch mit fallenden Versicherungssummen

Nur noch jede dritte Baufinanzierung wird mit einem Todesfallschutz abgesichert. Dabei gibt es für die Absicherung des Todesfallrisikos über eine Risikolebensversicherung (RLV) gute Gründe. Wenn eine solche Absicherung beantragt wird, sind es meist Hinterbliebene, die vor den finanziellen Folgen eines Todesfalles geschützt werden sollen – in vielen Fällen, wenn ein Immobilienkredit zu tilgen ist. Im Todesfall des Versicherten wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Wurde sie korrekt gewählt, kann das Darlehen voll abgelöst werden und die Hinterbliebenen sind schuldenfrei. Nur den Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin zu versichern, ist im Übrigen oft nicht ausreichend – stattdessen sollten beide Partner abgesichert sein.




Versicherungsbedarf sinkt – und damit auch die Versicherungssumme

Bei einer Immobilienfinanzierung sinkt im Laufe der Finanzierungsdauer durch Tilgungen die noch offene Kreditsumme. Deshalb gibt es inzwischen auch Risikolebensversicherungen mit fallenden Versicherungssummen. Sinkt der Versicherungsbedarf über einen längeren Zeitraum ab, fällt auch die Versicherungssumme linear, verbunden mit niedrigeren Beiträgen. Bei der Absicherung eines Baudarlehens durch eine Risikolebensversicherung kann man wählen, ob man konstante oder fallende Versicherungssummen beantragen möchte. Zudem ist bei der Absicherung eines Kredits zum Immobilienneuerwerb ein Versicherungsschutz mit reduzierten Gesundheitsfragen möglich, vorausgesetzt der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten sechs Monate geschlossen. Die versicherte Person ist zudem maximal 45 Jahre alt und plant in den nächsten zwölf Monaten keinen außereuropäischen Aufenthalt von mehr als einem halben Jahr.



Todesfallschutz mit Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren

Eine Risikolebensversicherung ist nicht nur in Sachen Versicherungssumme flexibel. Erhöhungsoptionen sind möglich, wenn beispielsweise ein Kind geboren wurde oder die Versicherten geheiratet haben. Optional kann in die RLV auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert werden. Damit werden die monatlichen Raten aus der Immobilienfinanzierung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abgesichert. Die vereinbarte Rente orientiert sich an der Höhe der Rate aus Zins und Tilgung und beträgt monatlich maximal 1.000 Euro. Auch hier ist unter den oben genannten Voraussetzungen ein Versicherungsschutz mit reduzierten Gesundheitsfragen möglich.

Foto: djd/Deutsche Lebensversicherung/Getty Images/Geber86

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