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Energieausweis bei Vermietung – das Wichtigste für Vermieter zusammengefasst

 

Eine Immobilie mit guter Energiebilanz ist für Verkäufer und Vermieter gleichermaßen relevant. Der dazugehörige Energieausweis dient bei Vermietung und Verkauf als Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes – und die hat Einfluss auf Marktwert und Mietpreis.

Kein neuer Mietvertrag ohne Energieausweis!

Seit 2014 gilt: Der Energieausweis bei Neuvermietung ist Pflicht – und zwar bereits zum Zeitpunkt der Besichtigung.

Hinweis

§ 16 Abs. 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 besagt sinngemäß:
Der Vermieter hat den Energieausweis bei Besichtigung vorzulegen oder deutlich sichtbar auszuhängen oder auszulegen. Findet keine Besichtigung statt, hat der Vermieter den Energieausweis oder eine Kopie hiervon dem potenziellen Mieter unverzüglich vorzulegen.

Dass Sie dem Mieter den Energieausweis für die Wohnung oder das Haus erst auf Verlangen zugänglich machen, gilt seit der Änderung in 2014 demnach nicht mehr. Weiterhin muss der Energieausweis bei Vermietung – oder eben eine Kopie – an den Mieter übergeben werden. Bei Vertragsbeendigung erhalten Sie diese Ausfertigung zurück.



Energieausweis bei Vermietung: Regeln & Ausnahmen

Ein fehlender Energieausweis bei Vermietung und Verkauf kann mit einem Bußgeld von bis zu 14.000 Euro geahndet werden. Auf Ihre Immobilie trifft eine Ausnahme lediglich zu, wenn

  • die Immobilie nicht oder nicht vorrangig zu Wohn- oder wohnähnlichen Zwecken, zum Beispiel Arztpraxen oder Kanzleien, genutzt wird. In der Regel gilt ein Energieausweis für Wohngebäude und Gebäude, bei denen der Wohnanteil über 90 % liegt.
  • Ihre Immobilie weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche hat. In der Regel muss ein Energieausweis bei Vermietung erstellt werden, wenn das Wohngebäude mehr als 50 Quadratmeter Wohnfläche ausweist.
  • das Gebäude nicht regelmäßig bewohnt und beheizt wird. Das gilt etwa für Ferienwohnungen, die weniger als vier Monate im Jahr ausgebucht sind oder vorwiegend in der Jahresperiode gebucht werden, in der nicht geheizt wird. Liegt der zu erwartende Heizverbrauch bei über 25 Prozent der ganzjährigen Nutzung, muss bei Vermietung ein Energieausweis vorliegen.
  • es sich um Werkstätten, Baudenkmäler oder andere Gebäude mit besonderer Nutzung handelt.

Achtung

Bei Mischimmobilien (Wohn- und Gewerbefläche) müssen für beide Bereiche separate Energieausweise erstellt werden, sofern die Nutzung der Gewerbefläche nicht wohnähnlich ist.

Der Energieausweis bei Vermietung: Das ist der richtige Ausweis für Sie!

Unterschieden wird zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Die Daten des Verbrauchsausweises basieren auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Der Heizenergieverbrauch wird dabei pro Quadratmeter in Kilowattstunde (kWh) aufgezeigt. Für den Bedarfsausweis werden Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes (Wärmedämmwerte, Zustand der Heizungsanlage etc.) gesammelt. Auf dieser Basis wird der voraussichtliche Verbrauch ermittelt.

Welchen Energieausweis Sie bei Vermietung vorlegen müssen, hängt vom Baujahr und Bauart der Immobilie sowie der zuletzt durchgeführten Sanierung ab:

  • Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit maximal vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die bis heute nicht saniert wurden, benötigen einen Bedarfsausweis.
  • Bei Immobilien mit mehr als vier Wohneinheiten können Sie zwischen den beiden Varianten frei wählen.
  • Bei Wohnimmobilien, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde sowie bei Immobilien, die bereits nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung saniert wurden, können Sie ebenfalls frei wählen.

Hinweis

Sofern Sie die Wahl haben, empfiehlt sich ein verbrauchsorientierter Energieausweis, da dieser deutlich günstiger ist. Die Kosten liegen zwischen 70 und 100 Euro. Ein Bedarfsausweis kostet aufgrund des höheren Erstellungsaufwands rund 400 Euro.

In den Angaben sowie in der Gültigkeit unterscheiden sich die Ausweise nicht. Beide verfügen über eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen den Energieausweis bei Vermietung von einem Fachkundigen erstellen zu lassen, der offiziell zur Ausstellung befugt ist. Das trifft zum Beispiel auf Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger und Handwerksmeister zu. Da Sie als Eigentümer für die Angaben haften, sollten Sie sicherstellen, dass diese auch korrekt sind. Eine Liste fachkundiger Energieberater finden Sie auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de, die durch die Deutsche Energie-Agentur (DENA) betreut wird.

Über vermietet.de

Vermietet.de ist die innovative Verwaltungsplattform für private Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen in Deutschland. Durch eine Vielzahl hilfreicher Funktionen bietet die Software einen gesamtheitlichen Überblick über Ihre Immobilien. Dies umfasst unter anderem die automatische Kontrolle der Mieteingänge inkl. der Erstellung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen, die Erfassung von der Einnahmen und Ausgaben, die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen und die Bewertung Ihrer Objekte.

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