Der Bodenrichtwert hilft, den Wert des Grundstücks einzuschätzen.

Bodenrichtwert: Was ist das?

Der Bodenrichtwert: Ein unverbindlicher Anhaltspunkt 

Bodenrichtwerte bieten eine erste Orientierung bei der Ermittlung von Boden- und Grundstückswerten und werden zur Berechnung der Grundsteuer miteinbezogen. Darüber hinaus sind sie bei unbebauten Grundstücken eine Bemessungsgrundlage für Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbssteuer. Daher ist es für Eigentümer, Verkäufer und Käufer eines Grundstücks wichtig, die folgenden Fakten über Bodenrichtwerte zu kennen. 

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Grundstücksfläche in einem bestimmten Gebiet. Er ergibt sich aus amtlichen Grundstückskaufpreisen innerhalb sogenannter Bodenrichtwertzonen. Die Grundstücke einer Bodenrichtwertzone weisen ähnliche Wert- und Nutzungsverhältnisse auf. Der Bodenrichtwert wird pro Quadratmeter angegeben und über Bodenrichtwertkarten und -tabellen veröffentlicht. Dennoch handelt es sich nur um einen Richtwert ohne bindende Wirkung, der lediglich zur ersten Orientierung dient. 




Bestimmte Grundstücksmerkmale beeinflussen die Höhe des Bodenrichtwerts. Ein schöner Ausblick beispielsweise erhöht den Wert, während eine Schnellstraße ihn senkt. Folgende Faktoren beeinflussen den Bodenrichtwert:

  • Größe und Lage des Grundstücks
  • Beschaffenheit des Bodens
  • Art der Bepflanzung
  • Erschließungsgrad
  • Bebauungsmöglichkeiten

Wer ermittelt den Bodenrichtwert?

Ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt nach § 193 BauGB den Bodenrichtwert einer Region und veröffentlicht ihn. Als Ansatzpunkt dient ein für die jeweilige Bodenrichtwertzone repräsentatives Grundstück, das Richtwertgrundstück. Der Wert dieses Grundstücks wird aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen von Grundstücken der gleichen Zone abgeleitet. Ist das Grundstück bereits bebaut, ist dennoch der Wert des unbebauten Grundstücks zu ermitteln. 


Wann die Werte aktualisiert werden hängt von den Rechtsvorschriften der jeweiligen Bundesländer ab. Spätestens jedoch alle zwei Jahre zum 31. Dezember bzw. 1. Januar wird ein neuer Wert veröffentlicht. Die einzelnen Bodenrichtwerte sind in den Bodenrichtwertkarten und -tabellen der Landkreise, Städte, Gemeinden usw. zu finden. 

Jeder Bürger hat das Recht die Richtwerte für ein Grundstück einzusehen. Dazu hat er verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Erstens verfügen die Geschäftsstellen des zuständigen Gutachterausschusses über eine Bodenrichtwertauskunft. Eine persönliche Einsichtnahme vor Ort ist meist kostenlos. Schriftliche Anfragen sind in der Regel kostenpflichtig. Zweitens gibt es seit 2006 das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS), das alle Bodenrichtwerte enthält. Die meisten Bundesländer haben zusätzlich eigene Geoportale mit interaktiven Karten. 

 

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Bild: geoportal.bayern.de