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6 Fakten zur Maklergebühr

Die Maklergebühr

Wer eine Immobilie kaufen bzw. verkaufen möchte, beauftragt meist einen Makler. Das spart Zeit. Doch ein guter Makler hat seinen Preis. Um dennoch nicht von unvorhersehbaren Maklergebühren überrascht zu werden, sollte man einige Punkte beachten.

6 Fakten, die man über Maklergebühren wissen sollte

(1) Vorsicht: Doppelte Maklergebühren sind möglich
Immobilienkäufer müssen eine doppelte Maklerprovision zahlen, wenn Käufer und Verkäufer jeweils einen anderen Makler beauftragt haben. Um dies zu vermeiden, sollte rechtzeitig der Vermittlungsanspruch geklärt werden

(2) Die Art des Mietvertrags bestimmt den Provisionsanspruch
Bei bestimmten Mietverträgen darf keine Maklergebühr verlangt werden. Dies ist bei öffentlich geförderten oder preisgebundenen Wohnraum der Fall. Darüberhinaus darf nur ein neutraler Makler eine Provision einfordern. D.h. er darf beispielsweise nicht gleichzeitig Eigentümer der Immobilie sein.




(3) Abweichungen von marktüblichen Gebühren
In mehreren Fällen kann die Maklerprovision von marktüblichen Werten abweichen. Zum einen kann einen Festprovision anstatt einer erfolgsabhängigen Vergütung vereinbart werden. Zum anderen verspricht eine Übererlös- bzw. Mehrerlösklausel dem Makler eine Zusatzprovision, wenn der geforderte Kaufpreis übertroffen wird. Auch bei einem sehr geringen Immobilienwert kann die Gebühr erhöht werden, da sonst Aufwand und Ertrag des Maklers zu weit auseinander liegen würden.

(4) Maklergebühren verstecken sich im Kaufpreis
Bei Neubauten ist es eine gängige Methode, die Maklergebühr nicht sichtbar auszuweisen. Der Verkäufer gibt die zu zahlende Gebühr über den Kaufpreis an die Käufer weiter. Es ist wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass immer – auch bei Bestandsgebäuden – Vermarktungskosten anfallen. Dies ist auch dann noch der Fall, wenn keine Außenprovision ausgeschrieben ist.

(5) Die Provision bleibt von einer Rückabwicklung unberührt
Sobald ein wirksamer Kauf- bzw. Mietvertrag zustande gekommen ist, hat der Makler einen Anspruch auf seine Provision. Er hat seine Vermittlungsaufgabe gesetzeskonform erfüllt. Kommt es im Anschluss zu einer Auflösung des Vertrags, bleibt der Provisionsanspruch weiterhin bestehen. 

(6) Maklergebühren sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar
Maklergebühren, die bei einem Verkauf entstehen, können nur in einem einzigen Fall von der Steuer abgesetzt werden. Es muss ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstanden sein. Ein Beispiel: Eine Immobilie war Teil des Betriebsvermögens bevor sie innerhalb von 10 Jahren verkauft wurde. Abschreibungen mindern die Anschaffungskosten und wirken somit wert- und gewinnerhöhend.

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